Mit Verärgerung reagierte der Wahlkreisabgeordnete für Heiligensee, Konradshöhe, Tegelort und Tegel, Stephan Schmidt (CDU) auf die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Sanierungsbedarf im Strandbad Tegelsee.

Stephan Schmidt:Staatssekretär Gaebler (SPD) rückt mit seiner Antwort von der bislang vom Senat vertretenen Linie zur Erhaltung des Strandbades am Tegeler See ab. Obwohl die laufenden Betriebskosten deutlich unter der von künstlich errichteten Freibädern bleiben, gab es keine eindeutige Zusage für eine positive Prüfung des weiteren Betriebes. Auch die Aussage, alle Sanierungskosten müssten bei einer Privatisierung einem Investor zugemutet werden, lässt erkennen, dass dem rot-rot-grünen Senat hier schlicht der politische Wille zu einem Erhalt dieses Berliner Traditionsbades fehlt. Das finde ich insgesamt sehr ernüchternd.

Das Strandbad Tegel ist gerade bei Familien sehr beliebt, denn im Gegensatz zu den freien Badestellen an den Berliner Seen können Kinder hier unter Aufsicht baden und schwimmen und die sanitären Anlagen garantieren den hygienischen Standard. Ich fordere den Senat und die Bäderbetriebe auf, im Sinne der Reinickendorfer Familien dieses Bad nicht aufzugeben und nachhaltige Lösungen anzustreben.

Hier die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in einer Abschrift:

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Was planen Senat und Bäderbetriebe, um den Bestand des Strandbades Tegeler See dauerhaft sicherzustellen?
Zu 1.: Über die Zukunft des Strandbades Tegeler See, insbesondere zur Sanierung und Aufrechterhaltung des Sommerbetriebes, wird der Aufsichtsrat der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) in einer seiner nächsten Sitzungen beraten.

2. Ist für die Badesaison 2017 mit einer Ausnahmegenehmigung der Senatsumweltverwaltung zu rechnen, wenn nein, warum nicht?
Zu 2.: Mit Bescheid vom 15.03.2012 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) als zuständiger Wasserbehörde wurde eine mit Auflagen zur Sanierung der Abwasserleitungen befristete wasserbehördliche Befreiung bis zum 31.12.2015 erteilt. Auf Antrag der BBB wurde diese befristet für die Sommersaison 2016 verlängert und unter anderem mit der Auflage versehen, nach Beendigung der Badesaison einen Nachweis darüber zu erbringen, dass alle einwandigen Abwasserleitungen dauerhaft außer Betrieb genommen wurden. Nach Aussage der BBB ist dies erfolgt. Ein Weiterbetrieb des Freibades über die Sommersaison 2016 hinaus ist ohne Sanierung der Abwasserleitungen damit nicht mehr möglich.

3. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind für den dauerhaften Betrieb des Bades notwendig und welche Kosten werden im Einzelnen dafür angenommen?
Zu 3.: Eine Sanierung der Abwasserleitungen wird mit rund 900.000 € veranschlagt. Unter Berücksichtigung weiterer, ebenso notwendiger Sanierungsmaßnahmen
(insbesondere am Gebäudebestand einschließlich der Einbindung der Leitungen) beträgt der Sanierungsbedarf insgesamt rund 1,7 Mio. € (Stand 2015).

4. Gibt es Interessenten für eine Privatisierung des Bades?
Zu 4.: Nach Aussage der BBB liegt dem Bezirksamt Reinickendorf die Interessensbekundung eines Investors zum Erwerb des Strandbades Tegeler See vor.

5. Unter welchen Voraussetzungen ließe sich eine Vermarktung des Bades mit dem Ziel des Verkaufs, der Verpachtung oder der Vermietung besser realisieren und welche Investitionen wären dafür notwendig?
Zu 5.: Für eine Verpachtung oder Vermietung des Strandbades müssten von den BBB bzw. der Grundstückseigentümerin, der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG, zunächst sämtliche Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, die es ermöglichen, eine Erlaubnis zum Betrieb des Bades zu erhalten (vgl. Antwort zu Frage 3). Im Falle eines Verkaufs müssten diese Maßnahmen nicht durch die BBB erbracht werden. Die Erwerberin/der Erwerber könnte verpflichtet werden, die Sanierung des Strandbades Tegeler See auf eigene Kosten zu übernehmen und den Badebetrieb im Sommer fortführen. Im Falle einer Veräußerungsabsicht müssten zunächst die vorgesehen Verfahren (Aufgabeverfahren als öffentliche Sportanlage gemäß § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz (SportFG), Befassung des Abgeordnetenhauses) durchgeführt werden.

6. Wie beurteilt der Senat die Wirtschaftlichkeit eines natürlichen Strandbades wie am Tegeler See im Vergleich zu künstlich erbauten Freibädern und in welcher Höhe fallen in beiden Fällen jährliche Betriebskosten an?
Zu 6.: Nach Aussage der BBB sind die Betriebskosten eines natürlichen Gewässers in Bezug auf die notwendigen Medien – im Wesentlichen Wasser, Elektroenergie und Betriebsstoffe (Schwimmbadchemikalien) sowie die Wartungskosten, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Beckenwasseraufbereitungsanlage benötigt werden – deutlich geringer oder fallen gar nicht an. Die erforderliche Bereitstellung von Duschwasser ist nutzungsabhängig. Die Pflegekosten der Grünflächen sowie bauliche Unterhaltungskosten an Gebäuden sind grundsätzlich vergleichbar hoch, unterscheiden sich jedoch standortbezogen aufgrund der spezifischen örtlichen Bedingungen des jeweiligen Bades (Größe des Badgrundstücks, Anzahl und Größe der Baulichkeiten, Anzahl und Größe der Becken in künstlich errichteten Freibädern, Ausstattung etc.). Pauschale Angaben zu jährlichen Betriebskosten entsprechend der Fragestellung können deshalb nicht gemacht werden.

Berlin, den 21. Dezember 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Inneres und Sport